AGB Schlier-Kundenkarte - Modehaus in Würzburg
Allgemeine Teilnahmebedingungen Schlier-Kundenkarte Stand 01.08.2023
Mit dem Kartenantrag erkennt die Antragstellerin / der Antragsteller nachfolgende Allgemeine Teilnahmebedingungen der Schlier-Kundenkarte an:
A) Kartenantrag / Gültigkeit / Kosten
Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Schlier-Karte beantragen. Als Legitimation dient ein Lichtbild-Dokument (Personalausweis, Führerschein o.ä.).
Die Kundenkarte wird auf den Antragsteller ausgestellt, ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Firma Schlier GmbH, im folgenden „Schlier“ genannt. Die Karte ist nach Erhalt umgehend mit Vor- und Nachnamen zu unterzeichnen. Die Unterschrift ist zugleich Unterschriftsmuster für die Unterzeichnung von Belegen (z.B. Auswahl für zuhause).
Der Antrag erfolgt persönlich und nur vor Ort in einer der Schlier-Filialen. Die Karte wird bei Antrag sofort ausgehändigt und ist sofort gültig. Ein Anspruch auf Erhalt der Schlier Kundenkarte besteht nicht.
Die Schlier-Karte (Erwerb, Besitz und Nutzung) sowie die Teilnahme am Bonusprogramm ist kostenfrei und völlig unverbindlich. Die Teilnahme am Bonusprogramm erfolgt gemäß den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Die Schlier-Karte ist unbefristet und an allen Schlier-Standorten vor Ort gültig. Die Karte inkl. aller damit verbundenen Vorteile hat keine Gültigkeit in Schlier Online-Shops.
Funktionen der Schlier-Karte
Die Schlier-Karte ist eine Bonuskarte und bietet weitere Vorteile. Die Funktionen und Vorteile der Schlier-Karte sind nur nutzbar, wenn der/die Karten-Inhaber/in vor jeder Inanspruchnahme die Schlier-Karte vor Ort im Geschäft an der Kasse vorlegt.
B) Allgemeine Teilnahmebedingungen - Veröffentlichung und Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden vor
Ort per Aushang und im Internet unter www.schlier.com bekannt gegeben.
Schlier behält sich das Recht vor, die Leistungen der Schlier-Karte, des
Bonusprogramms und der Allgemeinen Teilnahmebedingungen jederzeit einstellen,
ergänzen oder verändern zu können.
C) Bonus-Staffel und -Berechtigung
Der Bonusbetrag errechnet sich aus der aufgelaufenen Summe der mit der Schlier-Karte
getätigten bonusberechtigten* Einkäufe vor Ort in den Schlier-Filialen. Alle Kaufdaten
werden auf Ihrem persönlichen Kundenkonto registriert. Bitte legen Sie zu diesem Zweck
vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre Schlier-Karte an der Kasse vor.
Übersicht der Vorteilsvergütung im jeweiligen Halbjahres-Abrechnungszeitraum:
von Umsatz bis Umsatz Bonus in %
1 € 999 € 2,0%
1.000 € 2.499 € 3,0%
2.500 € …und mehr 5,0%
* Bonusberechtigt sind:
• Einkäufe vor Ort im Schlier Hauptgeschäft und in allen Filialen
(auch im Schlier-Hemdenfachgeschäft und Betten-Outlet)
• Kauf mit Barzahlung
• Kauf mit Bezahlung im EC-Lastschriftverfahren
• Kauf von Ware zum regulären Preis
• Kauf von Ware zum reduzierten Preis
• Kauf auf Rechnung
* Nicht bonusberechtigt sind:
• Kauf in Schlier Online-Shops
• Kauf von Geschenk-Gutscheinen
• Service- und Dienstleistungen
(z.B. Änderungskosten, Regenschirm-Verleih, Bettenreinigung, Tragetaschen-
Gebühr…)
• Verzehr- und Eventkosten (Speisen und Getränke, Eintrittskarten)
• Fremdleistungen (z.B. UNICEF-Karten…)
• Bezahlung mit Kreditkarte (z.B. American Express, Master Card, Visa…)
• Räumungsverkäufe wegen Umbau
Schlier behält sich vor, Umsätze von der Bonifizierung auszuschließen, z.B. wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte (z.B. auch Rabattgutscheine) gewährt oder wenn Waren oder Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen, Sonderveranstaltungen oder Räumungsverkäufen angeboten werden. Bitte informieren Sie sich vor Kaufabschluss hierüber bei unseren Mitarbeitern/innen.
D) Ausnahmen vom Umtausch-Service
Vom Umtausch ausgeschlossen ist Ware, die auf Kundenwunsch extra für den Kunden bestellt oder nach Maß angefertigt wurde. Das Reklamationsrecht bei fehlerhafter Ware bleibt natürlich auch bei Extrabestellungen und Maßanfertigungen aufrecht erhalten. Räumungsverkaufsware ist während der Räumungsverkaufsphase vom Umtausch ausgeschlossen.
E) Zusatzkarten
Für im Haushalt des Kartenbesitzers lebende Partner und Angehörige können bis zu vier weitere Zusatzkarten beantragt werden. Über diese Zusatzkarten kann durch das Addieren von Einkaufsbeträgen auf einem gemeinsamen Kundenkonto schneller die nächst höhere Bonus-Staffel erreicht werden. Die Postadresse eines Zusatzkarten-Inhabers muss identisch sein mit der Postadresse des Hauptkarten-Inhabers. Hauptkarteninhaber und Zusatzkarteninhaber haften gesamtschuldnerisch.
Einkäufe, die über Zusatzkarten getätigt werden, werden immer dem Kundenkonto des Hauptkarteninhabers / der Hauptkarteninhaberin hinzuaddiert. Bei Umsatz über Zusatzkarten erhält nur der Hauptkarten-Inhaber/die Hauptkarten-Inhaberin eine Bonus-Gutschrift. Eine Aufteilung des gemeinsam erlangten Bonus ist nicht möglich.
F) Abrechnungszeitraum / Bonusausschüttung / Einlösung
Die Abrechnung und Ausschüttung des Bonus erfolgt halbjährlich. Der Abrechnungszeitraum für die Schlier-Karte läuft immer
• vom 01.01. bis 30.06. eines Jahres
• vom 01.07. bis 31.12. eines Jahres
Der Treuebonus wird erst ab Erreichen einer Bonussumme von 5,- Euro ausgeschüttet. Liegt der Bonusbetrag unter 5,- Euro, erfolgt keine Ausschüttung. In diesem Fall bleibt das Einkaufsvolumen auf dem Kundenkarten-Konto stehen, wird auf den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen und gegebenenfalls bei der nächsten Bonusausschüttung berücksichtigt. Die Bonusausschüttung für das erste Halbjahr erfolgt immer Anfang September, die Ausschüttung für das 2. Halbjahr immer Anfang März. Nach erfolgter Bonusausschüttung wird das Bonuskonto auf Null gestellt und das Bonus-Sammeln beginnt wieder von vorne.
Der Bonusscheck ist nicht übertragbar. Der Bonusscheck kann beim nächsten Einkauf verrechnet werden. Ein Anspruch auf eine Barauszahlung oder auf Eintausch gegen eine Sachleistung besteht nicht. Das Gültigkeitsdatum steht auf dem jeweiligen Bonusscheck. Nicht innerhalb des auf dem Bonusscheck aufgedruckten Datums eingelöste, eingetauschte bzw. ausgezahlte Boni verfallen automatisch. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Bonushöhe sind spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt schriftlich bei Schlier geltend zu machen. Bitte fügen Sie zur Geltendmachung entsprechende Kassenzettel samt Kundennummer bei. Keine rechtzeitige Geltendmachung gilt als Genehmigung des Bonusstands. Hierauf wird beim Versand der Bonusschecks nochmals gesondert hingewiesen.
Wird ein Kaufvertrag rückgängig gemacht (z.B. durch Warenrückgabe oder Umtausch) reduziert sich damit der bonusberechtigte Umsatz. Liegen das Datum des ursprünglichen Kaufs und das Datum der Rückgängigmachung in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen - und ist gleichzeitig die Ausschüttung der Bonusgutschrift bereits erfolgt und im Rahmen eines Einkaufs bereits eingelöst worden - so wird ein möglicher Negativsaldo im alten Abrechnungszeitraum mit den Umsätzen aus dem neuen Abrechnungszeitraum verrechnet. Ansprüche auf Bonusauszahlung kann Schlier mit offenen Rechnungen oder eventuellen Forderungen gegenüber dem/der Karten-Inhaber/in verrechnen.
Einwilligung/Werbung
Der Besitzer einer Schlier-Kundenkarte ist Teilnehmer am Schlier Bonusprogramm.
Zusätzlich gewährt Schlier Kartenbesitzern den Vorteil, bevorzugt z.B. über Events, Veranstaltungen, Produkte, Dienstleistungen oder Preisvorteile informiert zu werden.
Die Einwilligung des Kartenbesitzers hierzu erfolgt ausdrücklich mit der Unterschrift auf dem Antragsformular. Der Kartenbesitzer hat jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung rückgängig zu machen. Die Nutzung von Kundendaten geschieht ausschließlich Schlier-intern.
Schlier ist berechtigt, die Karten-Antragsdaten sowie die mit der Schlier-Karte erfassten Einkaufs- und Umtauschdaten zu eigenen und internen Marketingzwecken zu erheben, zu verarbeiten und für die Zusendung von Informationen zu nutzen. Insbesondere können – sofern der Antragsteller bei Anmeldung die Einwilligung erteilt hat – die Basisdaten, freiwillige Angaben und gemeldeten Einkaufsdaten zu Zwecken der internen Marktforschung und zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post, E-Mail, SMS oder Telefon genutzt werden. Zur Versendung von Informationen per Post, per Email, eines Email-Newsletters sowie SMS können die notwendigen Basisdaten bei Einwilligung des Kunden an von Schlier beauftragte und somit berechtigte Dienstleistungsunternehmen übermittelt und durch diese verarbeitet werden. Die diesbezügliche Einwilligung kann jederzeit gegenüber Schlier widerrufen werden.
Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen. Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang gewahrt.
G) Adressen / Adressänderungen / Datenverarbeitung / Datenschutz
Schlier ist berechtigt, den Kartenantrag sowie alle mit der Schlier-Kundenkarte elektronisch erfassten Einkaufs- und Umtauschdaten sowie Boni-Beträge zu verarbeiten und zu speichern. Namen- und/oder Adressänderungen sind Schlier umgehend mitzuteilen. Bei falscher Adressangabe könnte es vorkommen, dass z.B. der Bonusscheck nicht ordnungsgemäß per Post zugestellt werden kann. Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang gewahrt. Diese kann der Karteninhaber gegenüber Schlier geltend machen. Auf Aufforderung teilt Schlier gerne mit, ob und welche persönlichen Daten über den Kartenbesitzer bzw. auf dem Kundenkonto gespeichert sind.
H) Missbrauch / Verlust / Ersatzkarte
Ein Verlust der Schlier-Karte ist umgehend schriftlich, telefonisch, per Email oder über www.schlier.com mitzuteilen an die
Schlier GmbH, Domstraße 9-11, D-97070 Würzburg Tel. +49 (931) 30903-0, info@schlier.com, www.schlier.com
Eventuell anfallende Telefon-, Mobilfunk- oder sonstige Verbindungsgebühren gehen zu Lasten des Kartenbesitzers. Weitere Kosten aufgrund eines Kartenverlustes entstehen nicht.
Bei Verlust verpflichtet sich Schlier, die Kundenkarte zur Vermeidung unberechtigter Nutzung umgehend zu sperren. Für Vermögensschäden, die infolge einer unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Schlier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Schlier oder dessen Erfüllungsgehilfen.
Bei Verlust kann bei Schlier vor Ort eine kostenlose Ersatzkarte beantragt werden. Ersatzkarten können sofort mitgenommen werden und sind nach Erhalt sofort beim Einkauf gültig. Das alte Kundenkonto wird von Schlier umgehend gesperrt. Die bis dahin aufgelaufenen Umsätze werden vom alten Kundenkonto auf das neue Kundenkonto umgebucht.
Eine missbräuchliche Verwendung der Schlier-Karte kann strafrechtlich verfolgt werden.
I) Eigentumsvorbehalt
Gekaufte oder zur Auswahl erhaltene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schlier. Erfüllungsort ist Würzburg. Gerichtstand ist Würzburg.
J) Kündigung und Beendigung
Die Schlier-Karte kann vom Kartenbesitzer jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Zur Vermeidung von Missbrauch sollte eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Die Kündigung wird mit und ohne Rückgabe der Schlier-Karte wirksam. Der Kündigende ist verpflichtet, seine Kundenkarte an Schlier zurückzugeben oder unbrauchbar zu machen. Im Rahmen des Zusatzkarten-Programms werden mit Kündigung durch einen Hauptkarteninhaber automatisch auch alle Zusatzkarten gekündigt. Der Inhaber einer Zusatzkarte kann seine Zusatzkarte auf eine eigene Kundenkarte umstellen lassen. Der Hauptkarteninhaber hat das Recht der jederzeitigen, fristlosen Kündigung seiner Zusatzkarte(n).
Ein Anspruch auf vorzeitige Bonusausschüttung besteht nicht, auch wenn die Vereinbarung über die Nutzung der Schlier-Karte vor Ablauf des darauffolgenden Abrechnungszeitraums endet. Eine Kündigung der Schlier-Karte durch Schlier erfolgt immer schriftlich und ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich, es sei denn die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund.
K) Kündigung aus wichtigem Grund
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist z.B. bei Ladendiebstahl oder bei nicht bezahlter Rechnung gegeben. In diesem Fall kann durch Schlier eine fristlose Kündigung der Schlier-Karte erfolgen.
Der Karteninhaber verpflichtet sich, die Schlier-Karte sofort und ohne schuldhaftes Zögern an Schlier zurückzugeben. Bei Kündigung aus wichtigem Grund, der durch den Kunden verursacht ist, wird das Kundenkonto geschlossen. Es erfolgt in diesem Fall keine Ausschüttung einer Bonusgutschrift, die aufgelaufene Bonussumme fällt ersatzlos an Schlier zurück.
L) Schlussbestimmung
Die eventuelle Ungültigkeit einzelner Punkte der Allgemeinen Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit aller anderen Teilnahmebedingungen.
Stand vom 01.08.2023 www.schlier.com